Rechtssicherheit

Rechtssicherheit ist ein zentraler Grundsatz des Rechtsstaats und bedeutet, dass Gesetze klar, verständlich und für den Bürger vorhersehbar sein müssen. Sie garantiert, dass staatliches Handeln berechenbar bleibt und sich Betroffene auf die Beständigkeit der geltenden Rechtslage verlassen können. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Rückwirkungsverbot, welches verhindert, dass neue Vorschriften nachträglich bereits abgeschlossene Sachverhalte zum Nachteil der Bürger verändern. Durch diese Verlässlichkeit wird das Vertrauen in die Rechtsordnung gestärkt und eine stabile Basis für gesellschaftliches und wirtschaftliches Handeln geschaffen.