Mitbestimmungsrecht
Mitbestimmungsrecht bezeichnet die gesetzlich verankerten Rechte der Arbeitnehmer, über ihre gewählten Vertreter in bestimmten unternehmerischen Entscheidungen mitzuwirken und mitzubestimmen. Diese Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz für die betriebliche Ebene (Betriebsrat) und in Mitbestimmungsgesetzen für die Unternehmensebene (Aufsichtsrat) geregelt. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft zu schützen und ein Gegengewicht zur alleinigen Entscheidungsmacht der Arbeitgeber zu schaffen. Es ist ein zentrales Element der deutschen Sozialpartnerschaft und der Demokratie in der Arbeitswelt.