Mandantengewinnung

Man­dan­ten­ge­win­nung bezeich­net den Pro­zess, neue Man­dan­ten für eine Kanz­lei oder einen Rechts­an­walt zu gewin­nen. Dies umfasst ver­schie­de­ne Mar­ke­ting- und Ver­triebs­ak­ti­vi­tä­ten, die dar­auf abzie­len, poten­zi­el­le Man­dan­ten auf die Kanz­lei auf­merk­sam zu machen, ihr Inter­es­se zu wecken und sie von den ange­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen zu über­zeu­gen. Erfolg­rei­che Man­dan­ten­ge­win­nung erfor­dert eine kla­re Ziel­grup­pen­an­spra­che, eine über­zeu­gen­de Posi­tio­nie­rung, den Auf­bau von Ver­trau­en und eine effek­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on der Kom­pe­ten­zen und Allein­stel­lungs­merk­ma­le der Kanzlei.