Lieferkettengesetz

Das Lie­fer­ket­ten­ge­setz ver­pflich­tet Unter­neh­men dazu, ent­lang ihrer glo­ba­len Lie­fer­ket­ten Men­schen­rech­te zu ach­ten und Umwelt­stan­dards ein­zu­hal­ten. Es gilt in Deutsch­land seit 2024 für Unter­neh­men ab 1.000 Mit­ar­bei­ten­den und ver­langt unter ande­rem Risi­ko­ana­ly­sen, Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men und eine trans­pa­ren­te Bericht­erstat­tung. Ziel ist es, men­schen­un­wür­di­ge Arbeits­be­din­gun­gen, Aus­beu­tung und Umwelt­zer­stö­rung auch bei Zulie­fe­rern zu ver­hin­dern. Unter­neh­men tra­gen damit Ver­ant­wor­tung über ihre eige­ne Betriebs­stät­te hin­aus – ent­lang der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te.