Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, entlang ihrer globalen Lieferketten Menschenrechte zu achten und Umweltstandards einzuhalten. Es gilt in Deutschland seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und verlangt unter anderem Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und eine transparente Berichterstattung. Ziel ist es, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Umweltzerstörung auch bei Zulieferern zu verhindern. Unternehmen tragen damit Verantwortung über ihre eigene Betriebsstätte hinaus – entlang der gesamten Wertschöpfungskette.