BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Deutschland. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft zu wahren und die Arbeitsbedingungen im Unternehmen aktiv mitzugestalten.







