Betriebsratsarbeit
Betriebsratsarbeit umfasst alle Tätigkeiten der gewählten Arbeitnehmervertretung, um die wirtschaftlichen, sozialen und personellen Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Betriebsverfassungsgesetz, welches dem Gremium umfassende Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte einräumt. Zu den Kernaufgaben gehören die Überwachung geltender Gesetze und Tarifverträge sowie die aktive Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. Ziel ist es, durch einen konstruktiven Dialog einen fairen Interessenausgleich zwischen den Unternehmenszielen und den Bedürfnissen der Beschäftigten zu erreichen.

