Betriebliche Mitbestimmung
Betriebliche Mitbestimmung bezeichnet das Recht der Arbeitnehmer, über gewählte Interessenvertretungen wie den Betriebsrat an betrieblichen Entscheidungen teilzuhaben. Die wesentliche gesetzliche Grundlage hierfür bildet in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Die Mitwirkungsrechte erstrecken sich auf soziale, personelle und teilweise wirtschaftliche Angelegenheiten, um einen gerechten Interessenausgleich zwischen Belegschaft und Arbeitgeber zu schaffen. Damit dient sie der demokratischen Teilhabe und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte direkt am Arbeitsplatz.

