Arbeitnehmervertretung

Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter sind gewähl­te oder benann­te Ver­tre­ter der Beleg­schaft, die deren Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber wahr­neh­men und schüt­zen. Sie sind in Gre­mi­en wie dem Betriebs­rat, Per­so­nal­rat oder in Auf­sichts­rä­ten tätig und set­zen sich für fai­re Arbeits­be­din­gun­gen, Mit­be­stim­mung und sozia­le Absi­che­rung ein. Ihre Auf­ga­ben umfas­sen Ver­hand­lun­gen mit der Geschäfts­lei­tung, die Über­wa­chung der Ein­hal­tung arbeits­recht­li­cher Vor­schrif­ten und die Unter­stüt­zung der Beschäf­tig­ten bei indi­vi­du­el­len oder kol­lek­ti­ven Anlie­gen. Durch ihre Tätig­keit tra­gen sie dazu bei, ein aus­ge­wo­ge­nes Ver­hält­nis zwi­schen den Inter­es­sen der Arbeit­ge­ber und der Arbeit­neh­mer zu gewährleisten.

  • Service für Betriebsräte: Unentbehrliche Unterstützung für effektive Arbeitnehmervertretung

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    Service für Betriebsräte: Unentbehrliche Unterstützung für effektive Arbeitnehmervertretung

    Effek­ti­ver Ser­vice für Betriebs­rä­te ist der Schlüs­sel­stein einer star­ken Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung. Um den viel­fäl­ti­gen Anfor­de­run­gen im Unter­neh­mens­all­tag gerecht zu wer­den, bedarf es einer umfas­sen­den Unter­stüt­zung in Form von Wis­sen, Tools und Bera­tung. Der Betriebs­rat steht als Sprach­rohr der Beleg­schaft in der Ver­ant­wor­tung, deren Inter­es­sen opti­mal zu ver­tre­ten. Hier­zu ist es uner­läss­lich, dass alle Mit­glie­der des Betriebs­rats…