Arbeitnehmervertretung
Arbeitnehmervertreter sind gewählte oder benannte Vertreter der Belegschaft, die deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen und schützen. Sie sind in Gremien wie dem Betriebsrat, Personalrat oder in Aufsichtsräten tätig und setzen sich für faire Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und soziale Absicherung ein. Ihre Aufgaben umfassen Verhandlungen mit der Geschäftsleitung, die Überwachung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und die Unterstützung der Beschäftigten bei individuellen oder kollektiven Anliegen. Durch ihre Tätigkeit tragen sie dazu bei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu gewährleisten.