Arbeitnehmerrechte

Arbeit­neh­mer­rech­te sind ein wesent­li­cher Bestand­teil des Arbeits­rechts, die Arbeit­neh­mer vor poten­zi­el­ler Aus­beu­tung schüt­zen und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen sicher­stel­len sol­len. Sie umfas­sen eine Viel­zahl von gesetz­lich, tarif­ver­trag­lich oder ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Ansprü­chen, die die Bezie­hung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer regeln. Dazu gehö­ren grund­le­gen­de Rech­te wie der Kün­di­gungs­schutz, der Anspruch auf bezahl­ten Urlaub und Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall sowie der Schutz der Arbeits­zeit und das Recht auf Mit­be­stim­mung. Im Kern gewähr­leis­ten die­se Rech­te eine sozia­le und recht­li­che Absi­che­rung der Arbeit­neh­mer in einem abhän­gi­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis.