Die EU-KI-Verordnung ist da — und was bedeutet das für Sie?
Seit dem 2. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung (AI Act) vollständig in Kraft. Das ist die weltweit erste umfassende Regulierung von Künstlicher Intelligenz — und sie betrifft jeden Betrieb, der KI-Systeme einsetzt.
Für Betriebsräte ist das ein Gamechanger: Erstmals gibt es klare Regeln, wann KI als „Hochrisiko“ gilt, welche Rechte der Betriebsrat hat — und was passiert, wenn der Arbeitgeber sich nicht daran hält.
Dieser Leitfaden gibt Ihnen den Überblick, was Sie jetzt wissen und tun müssen.
📋 Die 4 Risikoklassen — Wo steht Ihr System?
Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein:
| Risikoklasse | Beispiele | Regelungen | Betriebsrat |
|---|---|---|---|
| Unannehmbar | Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Manipulation | Verboten ab 02.08.2026 | Sofortige Unterbindung |
| Hochrisiko | KI in Recruiting, Leistungsüberwachung, Beförderungen, Schichtplanung | Strenge Pflichten (Art. 6-51) | Volle Mitbestimmung |
| Begrenzt | Chatbots, Deepfakes, Empfehlungssysteme | Transparenzpflichten | Informationsrecht |
| Minimal | Spamfilter, Videospiel-KI | Keine speziellen Pflichten | Keine |
Wichtig: Die meisten KI-Systeme im HR-Bereich (Recruiting, Performance Management, Schichtplanung) fallen in die Klasse „Hochrisiko“.
⚖️ Ihre Rechte als Betriebsrat bei Hochrisiko-KI
1. Mitbestimmung bei Einführung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Die Einführung von Hochrisiko-KI-Systemen ist mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber braucht Ihre Zustimmung — nicht nur Information.
2. Recht auf Information (Art. 13 KI-VO + § 80 Abs. 2 BetrVG)
Sie haben Anspruch auf:
- Technische Dokumentation des KI-Systems
- Risikoanalyse und Konformitätserklärung
- Schulungsunterlagen für betroffene Beschäftigte
- Nachweise der Datenqualität (Trainingsdaten)
3. Mitwirkung bei Konformitätsbewertung
Vor Inbetriebnahme muss der Arbeitgeber eine Konformitätsbewertung durchführen. Der Betriebsrat muss dabei eingebunden werden.
4. Kontinuierliche Überwachung
KI-Systeme lernen weiter. Der Betriebsrat hat das Recht auf regelmäßige Überprüfung (mindestens jährlich), ob das System noch konform ist.
💰 Bußgelder — Das kostet Nicht-Compliance
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Verbotene KI-Systeme nutzen | Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Hochrisiko-KI ohne Konformitätsbewertung | Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes |
| Falsche/unvollständige Informationen | Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des Umsatzes |
| Mangelnde Überwachung nach Inbetriebnahme | Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes |
Fazit: Für mittelständische Unternehmen sind das existenzbedrohende Summen. Der Betriebsrat ist hier das „Early Warning System“.
📝 Checkliste: Was Sie JETZT tun müssen
Schritt 1: Bestandsaufnahme (Diese Woche)
- Welche KI-Systeme laufen bereits? (auch „Schatten-IT“)
- Welche fallen unter „Hochrisiko“?
- Gibt es verbotene Systeme? → Sofort stoppen!
Schritt 2: Arbeitgeber auffordern (Bis Ende September)
- Konformitätserklärungen anfordern
- Technische Dokumentation einsehen
- Schulungskonzepte für Beschäftigte prüfen
Schritt 3: Betriebsvereinbarung verhandeln (Q4 2026)
- Einführungsprozess definieren
- Regelmäßige Audits vereinbaren
- Beschwerdeverfahren für Beschäftigte schaffen
- Datenqualitäts-Standards festlegen
⚠️ Die 5 häufigsten Fallen
- ❌ „Wir nutzen nur ChatGPT, das ist harmlos“ — Falsch! Wenn ChatGPT für Bewerbungsanalyse genutzt wird = Hochrisiko.
- ❌ „Der Betriebsrat wird nur informiert“ — Falsch! Bei Hochrisiko-KI gilt volle Mitbestimmung.
- ❌ „Das macht die IT-Abteilung“ — Falsch! HR-Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, IT ist nur Dienstleister.
- ❌ „Wir haben keine KI“ — Prüfen Sie: Excel mit KI-Add-ins, Recruiting-Tools, Zeiterfassung mit KI, Schichtplaner.
- ❌ „Das regeln wir später“ — Falsch! Fristen laufen. Verbotene Systeme sind seit 02.08.2026 illegal.
🛡️ Musterantrag für die nächste BR-Sitzung
Antrag:
Der Betriebsrat fordert den Arbeitgeber auf, bis zum 30.09.2026:
1. Eine vollständige Liste aller im Einsatz befindlichen KI-Systeme vorzulegen
2. Für jedes System die Risikoklasse nach EU-KI-VO zu benennen
3. Für Hochrisiko-Systeme die Konformitätserklärungen offenzulegen
4. Ein Schulungskonzept für betroffene Beschäftigte zu erstellen
5. Über eine Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz zu verhandeln
Begründung: [EU-KI-VO Art. 6, 13, 14, 26; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG]
🚱️ Kontakt & Unterstützung
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