Online Mandatsaufnahme für Rechtsanwälte: Chancen und Umsetzung

Online Mandatsaufnahme für Rechtsanwälte: Chancen und Umsetzung

Online Man­dats­auf­nah­me (OMA) gewinnt für Rechts­an­wäl­te zuneh­mend an Bedeu­tung. In einer digi­ta­li­sier­ten Welt erwar­ten Man­dan­ten ein­fa­che und schnel­le Zugangs­we­ge zu recht­li­cher Bera­tung. Dies stellt Kanz­lei­en vor die Her­aus­for­de­rung, tra­di­tio­nel­le Pro­zes­se zu über­den­ken und inno­va­ti­ve Lösun­gen zu inte­grie­ren. Wäh­rend die Umstel­lung auf digi­ta­le Work­flows zahl­rei­che Chan­cen für Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Man­dan­ten­ge­win­nung bie­tet, wirft sie gleich­zei­tig Fra­gen hin­sicht­lich der tech­ni­schen Umset­zung, recht­li­cher Anfor­de­run­gen und Daten­si­cher­heit auf. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Mög­lich­kei­ten der Online Man­dats­auf­nah­me und zeigt auf, wie Rechts­an­wäl­te die­sen Pro­zess erfolg­reich in ihre Kanz­lei­pra­xis inte­grie­ren kön­nen, um den digi­ta­len Wan­del opti­mal zu nutzen.

Was ist Online Mandatsaufnahme?

Online Man­dats­auf­nah­me (OMA) bezeich­net den Pro­zess, bei dem Rechts­an­wäl­te neue Man­da­te ganz oder teil­wei­se digi­tal über das Inter­net anneh­men. Statt eines per­sön­li­chen Erst­ter­mins in der Kanz­lei oder dem Aus­tausch phy­si­scher Doku­men­te per Post, erfolgt die Kon­takt­auf­nah­me, die Vor­prü­fung des Fal­les, die Iden­ti­fi­zie­rung des Man­dan­ten, die Ertei­lung der Voll­macht und oft auch die initia­le Bera­tung über digi­ta­le Kanä­le. Typi­sche digi­ta­le Pro­zes­se umfas­sen dabei Online-Kon­takt­for­mu­la­re, spe­zia­li­sier­te OMA-Platt­for­men oder Soft­ware­lö­sun­gen, Video­iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren, den digi­ta­len Aus­tausch rele­van­ter Doku­men­te sowie die digi­ta­le Unter­zeich­nung der Voll­macht und Mandatsvereinbarung.

Digi­ta­le Man­dats­auf­nah­me ermög­licht es Rechts­an­wäl­ten und Man­dan­ten, den Pro­zess zeit- und orts­un­ab­hän­gig abzu­wi­ckeln. Für den Man­dan­ten bedeu­tet dies eine nied­ri­ge­re Schwel­le zur Kon­takt­auf­nah­me und einen beque­me­ren Zugang zu recht­li­cher Hil­fe. Für die digi­ta­le Kanz­lei eröff­net OMA neue Wege der Man­dan­ten­ge­win­nung Online, da poten­zi­el­le Man­dan­ten über die eige­ne Web­sei­te oder spe­zia­li­sier­te Rechts­por­ta­le direkt in den Auf­nah­me­pro­zess ein­stei­gen kön­nen. Es ist ein zen­tra­ler Bau­stein der Digi­ta­li­sie­rung der Kanz­lei und ver­än­dert die tra­di­tio­nel­le Art und Wei­se, wie Anwäl­te mit ihren Man­dan­ten inter­agie­ren, von der ers­ten Anfra­ge bis zur Fallbearbeitung.

Chancen der Online Mandatsaufnahme für Rechtsanwälte

Die Imple­men­tie­rung der Online Man­dats­auf­nah­me birgt erheb­li­che Chan­cen und Vor­tei­le für Rechts­an­wäl­te. Einer der offen­sicht­lichs­ten Aspek­te ist die deut­li­che Effi­zi­enz­stei­ge­rung. Durch die Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung stan­dar­di­sier­ter Abläu­fe wie der Erfas­sung von Man­dan­ten­da­ten und Fall­in­for­ma­tio­nen wird der admi­nis­tra­ti­ve Auf­wand in der Kanz­lei redu­ziert. Mit­ar­bei­ter wer­den ent­las­tet und kön­nen sich auf kom­ple­xe­re Auf­ga­ben kon­zen­trie­ren. Dies führt zu kür­ze­ren Bear­bei­tungs­zei­ten und somit zu einer höhe­ren Produktivität.

Ein wei­te­rer wesent­li­cher Vor­teil ist die Erhö­hung der Reich­wei­te. Eine digi­ta­le Man­dats­auf­nah­me ist nicht an den phy­si­schen Stand­ort der Kanz­lei gebun­den. Rechts­an­wäl­te kön­nen Man­dan­ten deutsch­land- oder sogar welt­weit gewin­nen, unab­hän­gig von deren Wohn­ort. Dies eröff­net neue Mög­lich­kei­ten der Man­dan­ten­ge­win­nung über Online-Mar­ke­ting-Kanä­le und spe­zia­li­sier­te Platt­for­men. Die Digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on der Kanz­lei durch OMA kann somit direkt zu Wachs­tum und Erschlie­ßung neu­er Man­dan­ten­seg­men­te beitragen.

Die Man­dan­ten­zu­frie­den­heit wird eben­falls gestei­gert. Man­dan­ten erwar­ten in der heu­ti­gen Zeit ein­fa­che und schnel­le digi­ta­le Ser­vices. Die Mög­lich­keit, ein Man­dat Online zu ertei­len, ent­spricht die­sem Bedürf­nis nach Kom­fort und Fle­xi­bi­li­tät. Lan­ge War­te­zei­ten auf einen per­sön­li­chen Ter­min ent­fal­len, und der gesam­te Pro­zess wirkt trans­pa­ren­ter und moder­ner. Dies kann die Bin­dung der Man­dan­ten an die Kanz­lei stärken.

Zusätz­lich ermög­licht OMA die Ent­wick­lung neu­er Geschäfts­mo­del­le. Bei­spiels­wei­se kön­nen Rechts­an­wäl­te stan­dar­di­sier­te Bera­tungs­leis­tun­gen oder Fall­prü­fun­gen online anbie­ten, die zu einem Fest­preis gebucht wer­den kön­nen. Dies senkt die Hemm­schwel­le für poten­zi­el­le Man­dan­ten, die sich zunächst unsi­cher über die Kos­ten einer Rechts­be­ra­tung sind. OMA ist somit nicht nur eine Pro­zess­op­ti­mie­rung, son­dern kann auch ein Kata­ly­sa­tor für die stra­te­gi­sche Wei­ter­ent­wick­lung der Kanz­lei im digi­ta­len Zeit­al­ter sein.

Die BRAK Mit­tei­lun­gen heben bereits früh die ein­fa­che Ein­bin­dung der OMA in die Kanz­lei-Home­page her­vor, was die Reich­wei­te und Zugäng­lich­keit für poten­zi­el­le Man­dan­ten deut­lich erhöht. (Vgl. BRAK Mit­tei­lun­gen, 2/2018, S. 56 ff. https://www.brak-mitteilungen.de/media/BRAK_2018_02.pdf)

Rechtliche und Sicherheitstechnische Herausforderungen

Die Digi­ta­li­sie­rung der Man­dats­auf­nah­me bringt nicht nur Effi­zi­enz­ge­win­ne, son­dern auch spe­zi­fi­sche recht­li­che und sicher­heits­tech­ni­sche Her­aus­for­de­run­gen mit sich, denen Rechts­an­wäl­te beson­de­re Auf­merk­sam­keit wid­men müs­sen. Im Zen­trum steht die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO). Man­dan­ten­da­ten sind oft beson­ders sen­si­bel, und ihre digi­ta­le Ver­ar­bei­tung erfor­dert höchs­te Sorg­falt. Dies beginnt bei der Ein­wil­li­gung des Man­dan­ten in die Daten­er­he­bung und ‑ver­ar­bei­tung, die trans­pa­rent und nach­weis­bar erfol­gen muss. Die Kanz­lei ist ver­pflich­tet, geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men (TOMs) zu imple­men­tie­ren, um die Sicher­heit der Daten zu gewähr­leis­ten. Dazu gehö­ren Ver­schlüs­se­lung, pseud­ony­mi­sie­rung, Zugriffs­kon­trol­len und regel­mä­ßi­ge Sicherheitsüberprüfungen.

Ein wei­te­res wich­ti­ges Feld ist das Geld­wä­sche­ge­setz (GwG). Anwäl­te sind in bestimm­ten Fäl­len ver­pflich­tet, die Iden­ti­tät ihrer Man­dan­ten zu über­prü­fen (Know Your Cus­to­mer — KYC). Bei der Online Man­dats­auf­nah­me muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die­se Iden­ti­fi­zie­rung rechts­kon­form durch­ge­führt wird. Ver­fah­ren wie das Video­ident-Ver­fah­ren oder qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tu­ren kön­nen hier zum Ein­satz kom­men, erfor­dern aber eine sorg­fäl­ti­ge Imple­men­tie­rung, um die Echt­heit und Inte­gri­tät der Iden­ti­fi­zie­rungs­da­ten zu gewähr­leis­ten. Die Authen­ti­fi­zie­rung des Man­dan­ten ist gene­rell ein kri­ti­scher Punkt, um Miss­brauch zu ver­hin­dern und sicher­zu­stel­len, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on tat­säch­lich mit der man­da­tier­ten Per­son stattfindet.

Die Nut­zung von Cloud-Diens­ten zur Daten­spei­che­rung oder für Soft­ware­lö­sun­gen wirft zusätz­li­che Fra­gen hin­sicht­lich des Daten­schut­zes auf, ins­be­son­de­re wenn Ser­ver außer­halb der EU genutzt wer­den. Hier sind kla­re Ver­trä­ge zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung und die Ein­hal­tung rele­van­ter Stan­dard­ver­trags­klau­seln oder ande­rer geeig­ne­ter Garan­tien uner­läss­lich. Auch die Archi­vie­rung digi­ta­ler Man­dats­da­ten muss den gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten entsprechen.

Nicht zuletzt sind die berufs­spe­zi­fi­schen Rege­lun­gen, wie die anwalt­li­che Schwei­ge­pflicht und die Beson­der­hei­ten des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs (beA), zu beach­ten. Die ein­ge­setz­ten tech­ni­schen Lösun­gen müs­sen die Ein­hal­tung die­ser Regeln sicher­stel­len. Die Inves­ti­ti­on in eine siche­re IT-Infra­struk­tur, regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen der Mit­ar­bei­ter und die Wahl zer­ti­fi­zier­ter Soft­ware­an­bie­ter sind fun­da­men­ta­le Schrit­te, um die Daten­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten und recht­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren. Die Her­aus­for­de­run­gen sind real, aber mit der rich­ti­gen Pla­nung und den pas­sen­den Werk­zeu­gen las­sen sie sich meis­tern, sodass die Online Man­dats­auf­nah­me sicher und rechts­kon­form gestal­tet wer­den kann.

Fazit

Die Online Man­dats­auf­nah­me ist mehr als nur ein Trend; sie ist eine not­wen­di­ge Anpas­sung der Kanz­lei­pra­xis an die Erwar­tun­gen digi­tal ver­sier­ter Man­dan­ten und die Mög­lich­kei­ten moder­ner Tech­no­lo­gie. Die anfäng­li­chen Defi­ni­tio­nen haben gezeigt, dass OMA weit über ein ein­fa­ches Kon­takt­for­mu­lar hin­aus­geht und die Inte­gra­ti­on ver­schie­de­ner Pro­zes­se umfasst – von der Erst­kon­takt­auf­nah­me über die Iden­ti­fi­zie­rung bis zur Vertragsunterzeichnung.

Die Chan­cen für Rechts­an­wäl­te sind erheb­lich: Effi­zi­enz­stei­ge­rung durch auto­ma­ti­sier­te Abläu­fe, eine signi­fi­kan­te Reich­wei­ten­ver­grö­ße­rung durch den Abbau geo­gra­fi­scher Bar­rie­ren und eine Ver­bes­se­rung der Man­dan­ten­zu­frie­den­heit durch intui­ti­ve, jeder­zeit ver­füg­ba­re Zugangs­we­ge. Auch neue Geschäfts­mo­del­le im Bereich der digi­ta­len Rechts­be­ra­tung wer­den durch OMA erleichtert.

Die Umset­zung erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Pla­nung bei der Aus­wahl der Soft­ware, der Inte­gra­ti­on in bestehen­de Sys­te­me und der Anpas­sung inter­ner Work­flows. Tech­ni­sche Hür­den sind zu über­win­den, erfor­dern aber oft weni­ger Auf­wand als befürch­tet, wenn auf spe­zia­li­sier­te Lösun­gen zurück­ge­grif­fen wird.

Gleich­wohl dür­fen die recht­li­chen und sicher­heits­tech­ni­schen Her­aus­for­de­run­gen nicht unter­schätzt wer­den. Die Ein­hal­tung von DSGVO und Geld­wä­sche­ge­setz sowie die Gewähr­leis­tung der Daten­si­cher­heit sind von höchs­ter Prio­ri­tät und erfor­dern kon­ti­nu­ier­li­che Sorg­falt und Inves­ti­ti­on in geeig­ne­te Tech­no­lo­gien und Prozesse.

Der Aus­blick zeigt, dass die Online Man­dats­auf­nah­me wei­ter an Bedeu­tung gewin­nen wird. Sie ist ein Schlüs­sel­be­stand­teil der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on im Rechts­markt. Kanz­lei­en, die die­sen Weg pro­ak­tiv beschrei­ten, posi­tio­nie­ren sich zukunfts­si­cher und kön­nen sich im Wett­be­werb erfolg­reich dif­fe­ren­zie­ren. Der Schritt zur digi­ta­len Man­dats­auf­nah­me ist somit nicht nur ein tech­ni­scher, son­dern auch ein stra­te­gi­scher, der das Poten­zi­al hat, die Arbeits­wei­se und den Erfolg einer Kanz­lei maß­geb­lich zu beeinflussen.

Weiterführende Quellen

Erwäh­nung der Online Man­dats-Auf­nah­me (OMA) im Anwalts­blatt (2018) – Die­ser Arti­kel aus dem Anwalts­blatt erwähnt die Online Man­dats-Auf­nah­me (OMA) und lie­fert frü­he Ein­bli­cke in deren Nut­zung durch Rechtsanwälte.
BRAK Mit­tei­lun­gen zu Online Man­dats-Auf­nah­me (OMA) und Inte­gra­ti­on in die Kanz­lei-Home­page (2018) – Ein Arti­kel aus den BRAK Mit­tei­lun­gen, der eben­falls die Online Man­dats-Auf­nah­me (OMA) the­ma­ti­siert und ihre ein­fa­che Ein­bin­dung in die Kanz­lei-Home­page hervorhebt.


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