EU KI-Verordnung 2026: Was Betriebsräte jetzt wissen müssen

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KI-Verordnung für Arbeitgeber

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) 2026: Was Betriebsräte jetzt wissen müssen

Mit dem 1. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung vollständig in Kraft getreten. Für Betriebsräte ergeben sich neue Mitbestimmungsrechte und Pflichten, die zuvor nicht bekannt waren. Diese Verordnung verändert die Landschaft der Arbeitsplatzaufsicht grundlegend und erfordert proaktives Handeln.

Die rechtliche Lage im Detail

Die Verordnung (EU) 2024/… („KI-Verordnung“) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Deutschland hat durch das KI-Anpassungsgesetz nationale Spezifika definiert. Die Verordnung unterscheidet zwischen vier Risikoklassen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Human Oversight.

Wichtige Fristen für Betriebsräte:
• 1. August 2026: Vollständige Anwendbarkeit für Hochrisiko-KI-Systeme
• 1. Februar 2027: Neue Vorschriften für General-Purpose-AI-Modelle
• 1. August 2027: Verbote bestimmter KI-Praktiken treten in Kraft

Risikoklassen nach der KI-Verordnung

Klasse 1: UNAKZEPTIERBARES RISIKO (verboten)
Diese Kategorie umfasst KI-Systeme, die als gesellschaftlich schädlich eingestuft werden:
• Sozial Scoring durch Regierungen oder private Unternehmen
• Manifeste Diskriminierung durch algorithmische Systeme
• Ausbeutung chronischer Krankheiten oder Beeinträchtigungen
• Unbewusste Manipulation von Verhaltensmustern
• Nutzung von vulnerablen Gruppen zum Nachteil

Klasse 2: HOCHRISIKO-SYSTEME (streng reguliert)
Dazu gehören KI-Systeme in kritischen Infrastrukturen:
• Medizinische Geräte mit KI-Unterstützung
• Bildungssysteme und Prüfungsalgorithmen
• Arbeitsleben und Personalverwaltung
• Rechtliche und politische Dienste
• Kritische Infrastruktur (Energie, Verkehr, Wasser)

Klasse 3: BEGRENZTE RISIKEN (Transparenzpflicht)
Diese Systeme müssen transparent gekennzeichnet sein:
• Chatbots und Conversational AI
• Deepfakes und manipulierte Medien
• Emotionserkennungssysteme
• KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Technische Überwachung:
Bei der Einführung von KI-Systemen zur Überwachung oder Bewertung von Leistung und Verhalten hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.

§ 80 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG – Information und Beratung:
Der Betriebsrat muss über alle geplanten Maßnahmen zur Einführung neuer Technologien informiert werden.

Praktische Auswirkungen für den Betriebsrat

1. Informationsrecht stärken
• Der Arbeitgeber muss über alle eingesetzten KI-Systeme informieren
• Technische Spezifikationen sind offenzulegen
• Trainingsdaten sind auf Anfrage vorzulegen
• Algorithmische Entscheidungsprozesse sind zu dokumentieren

2. Mitbestimmungsrecht geltend machen
• Bei Leistungsbeurteilung durch KI-Algorithmen
• Bei personalrelevanten Entscheidungen (Einstellung, Beförderung, Kündigung)
• Bei algorithmischem Management und Arbeitszeitensteuerung
• Bei Überwachungssystemen am Arbeitsplatz

CHECKLISTE FÜR BETRIEBSRÄTE

☐ Inventar aller KI-Systeme im Betrieb erstellen lassen
☐ Risikoklasse jedes Systems bestimmen lassen
☐ Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen
☐ Schulungen für Betriebsratsmitglieder organisieren
☐ Betriebsvereinbarung über KI-Einsatz erstellen
☐ Beschwerdemechanismus für Beschäftigte etablieren
☐ Regelmäßige Reviews (quartalsweise) anordnen

PRAKTISCHE BEISPIELE FÜR DEN ALLTAG

Beispiel 1: KI-gestützte Personalauswahl
Ein Unternehmen führt ein KI-Tool zur Lebenslauf-Vorung ein. Der Betriebsrat:
• Fordert Einblick in die Trainingsdaten
• Verlangt regelmäßige Bias-Tests
• Sichert menschliches Überprüfungsrecht
• Erhält Transparenz über die verwendeten Kriterien

Beispiel 2: Leistungsüberwachung durch KI
Ein Logistikbetrieb nutzt KI zur Paket-Überwachung. Der Betriebsrat:
• Erwirkt Obergrenzen für das Tracking
• Sichert Pausen von automatischer Auswertung
• Erwirkt Widerspruchsrecht
• Fordert regelmäßige Reviews

Strategische empfehlungen

1. Proaktiv werden
• Nicht darauf warten, dass der Arbeitgeber informiert
• Eigene Expertise zu KI-Themen aufbauen
• Externe Berater hinzuziehen

2. Transparent kommunizieren
• Beschäftigte aktiv über KI-Einsatz informieren
• Ängste und Bedenken ernst nehmen
• Chancen und Risiken neutral aufzeigen

3. Rechtsgrundlagen stärken
• Betriebsvereinbarung KI anstreben
• Mitbestimmung konsequent nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 geltend machen
• Alles dokumentieren und protokollieren

Quellen und weitere literatur

• Verordnung (EU) 2024/… (KI-Verordnung / AI Act)
• § 80, § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
• BAG-Urteil vom 15.03.2024 – 7 ABR 113/09
• WSI-Studie KI im Betrieb 2025
• Handbuch KI-Gesetzgebung (Hans-Böckler-Stiftung)
• Leitfaden der EU-Kommission zur KI-Verordnung

ERGÄNZENDE Informationen FÜR BETRIEBSRÄTE

Haftungsfragen bei ki-fehlern

Wer haftet, wenn ein KI-System falsche Entscheidungen trifft? Diese Frage ist zentral für jeden Betriebsrat:

• Der Arbeitgeber trägt die Gefährdungshaftung für KI-bedingte Schäden
• Bei Personen schaden kann der Arbeitgeber einstehen
• Der Betriebsrat kann Mitbestimmung bei Haftungsausschlüssen verlangen
• Versicherte sind über Deckung von KI-bedingten Schäden zu informieren

Die rolle des datenschutzbeauftragten

Bei der Einführung von KI-Systemen ist der Datenschutzbeauftragte einzubinden:
• Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen
• Privacy-by-Design principles anwenden
• Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten
• Schulung der betroffenen Beschäftigten

Kosten und finanzierung

Die Kosten für KI-Einführung und -Betrieb trägt der Arbeitgeber:
• Lizenzkosten für KI-Software
• Hardware-Upgrades (Server, Speicher)
• Schulungen der Beschäftigten
• Berater- und Beratungshonorare
• Wartung und Support

Der Betriebsrat sollte diese Kosten in Betriebsversammlungen thematisieren und Transparenz einfordern.

CHECKLISTE FÜR DEN EINSATZ VON KI

Vor der Einführung:
□ Risikoklasse bestimmen lassen
□ Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
□ Betriebsrat informieren und consulted werden
□ Schulungskonzept erstellen
□ Beschwerdeprozess etablieren

Während des Betriebs:
□ Regelmäßige Reviews durchführen
□ Algorithmische Verzerrungen testen
□ Transparenzberichte erstellen
□ Betroffenenrechte gewährleisten
□ Dokumentation aktuell halten

Nach Änderungen:
□ Neue Risikoanalysen durchführen
□ Mitarbeiter informieren
□ Betriebsvereinbarung anpassen
□ Schulungen auffrischen
□ Dokumentation updaten
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