EU-KI-Verordnung 2026: Was Betriebsräte jetzt wissen müssen

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Die EU-KI-Verordnung ist da — und was bedeutet das für Sie?

Seit dem 2. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung (AI Act) vollständig in Kraft. Das ist die weltweit erste umfassende Regulierung von Künstlicher Intelligenz — und sie betrifft jeden Betrieb, der KI-Systeme einsetzt.

Für Betriebsräte ist das ein Gamechanger: Erstmals gibt es klare Regeln, wann KI als „Hochrisiko“ gilt, welche Rechte der Betriebsrat hat — und was passiert, wenn der Arbeitgeber sich nicht daran hält.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen den Überblick, was Sie jetzt wissen und tun müssen.

📋 Die 4 Risikoklassen — Wo steht Ihr System?

Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein:

Risikoklasse Beispiele Regelungen Betriebsrat
Unannehmbar Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Manipulation Verboten ab 02.08.2026 Sofortige Unterbindung
Hochrisiko KI in Recruiting, Leistungsüberwachung, Beförderungen, Schichtplanung Strenge Pflichten (Art. 6-51) Volle Mitbestimmung
Begrenzt Chatbots, Deepfakes, Empfehlungssysteme Transparenzpflichten Informationsrecht
Minimal Spamfilter, Videospiel-KI Keine speziellen Pflichten Keine

Wichtig: Die meisten KI-Systeme im HR-Bereich (Recruiting, Performance Management, Schichtplanung) fallen in die Klasse „Hochrisiko“.

⚖️ Ihre Rechte als Betriebsrat bei Hochrisiko-KI

1. Mitbestimmung bei Einführung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Die Einführung von Hochrisiko-KI-Systemen ist mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber braucht Ihre Zustimmung — nicht nur Information.

2. Recht auf Information (Art. 13 KI-VO + § 80 Abs. 2 BetrVG)

Sie haben Anspruch auf:

  • Technische Dokumentation des KI-Systems
  • Risikoanalyse und Konformitätserklärung
  • Schulungsunterlagen für betroffene Beschäftigte
  • Nachweise der Datenqualität (Trainingsdaten)

3. Mitwirkung bei Konformitätsbewertung

Vor Inbetriebnahme muss der Arbeitgeber eine Konformitätsbewertung durchführen. Der Betriebsrat muss dabei eingebunden werden.

4. Kontinuierliche Überwachung

KI-Systeme lernen weiter. Der Betriebsrat hat das Recht auf regelmäßige Überprüfung (mindestens jährlich), ob das System noch konform ist.

💰 Bußgelder — Das kostet Nicht-Compliance

Verstoß Bußgeld
Verbotene KI-Systeme nutzen Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Hochrisiko-KI ohne Konformitätsbewertung Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes
Falsche/unvollständige Informationen Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des Umsatzes
Mangelnde Überwachung nach Inbetriebnahme Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes

Fazit: Für mittelständische Unternehmen sind das existenzbedrohende Summen. Der Betriebsrat ist hier das „Early Warning System“.

📝 Checkliste: Was Sie JETZT tun müssen

Schritt 1: Bestandsaufnahme (Diese Woche)

  • Welche KI-Systeme laufen bereits? (auch „Schatten-IT“)
  • Welche fallen unter „Hochrisiko“?
  • Gibt es verbotene Systeme? → Sofort stoppen!

Schritt 2: Arbeitgeber auffordern (Bis Ende September)

  • Konformitätserklärungen anfordern
  • Technische Dokumentation einsehen
  • Schulungskonzepte für Beschäftigte prüfen

Schritt 3: Betriebsvereinbarung verhandeln (Q4 2026)

  • Einführungsprozess definieren
  • Regelmäßige Audits vereinbaren
  • Beschwerdeverfahren für Beschäftigte schaffen
  • Datenqualitäts-Standards festlegen

⚠️ Die 5 häufigsten Fallen

  • „Wir nutzen nur ChatGPT, das ist harmlos“ — Falsch! Wenn ChatGPT für Bewerbungsanalyse genutzt wird = Hochrisiko.
  • „Der Betriebsrat wird nur informiert“ — Falsch! Bei Hochrisiko-KI gilt volle Mitbestimmung.
  • „Das macht die IT-Abteilung“ — Falsch! HR-Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, IT ist nur Dienstleister.
  • „Wir haben keine KI“ — Prüfen Sie: Excel mit KI-Add-ins, Recruiting-Tools, Zeiterfassung mit KI, Schichtplaner.
  • „Das regeln wir später“ — Falsch! Fristen laufen. Verbotene Systeme sind seit 02.08.2026 illegal.

🛡️ Musterantrag für die nächste BR-Sitzung

Antrag:
Der Betriebsrat fordert den Arbeitgeber auf, bis zum 30.09.2026:
1. Eine vollständige Liste aller im Einsatz befindlichen KI-Systeme vorzulegen
2. Für jedes System die Risikoklasse nach EU-KI-VO zu benennen
3. Für Hochrisiko-Systeme die Konformitätserklärungen offenzulegen
4. Ein Schulungskonzept für betroffene Beschäftigte zu erstellen
5. Über eine Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz zu verhandeln

Begründung: [EU-KI-VO Art. 6, 13, 14, 26; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG]

🚱️ Kontakt & Unterstützung

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