Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die sich durch einen Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, für einen Arbeitgeber weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit zu leisten. Das entscheidende Merkmal ist dabei die persönliche Abhängigkeit, da der Arbeitgeber weitgehend über Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit entscheidet. Im Gegenzug für diese unselbstständige Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer eine vertraglich vereinbarte Vergütung. Gesetzlich ist dieser Status in Deutschland insbesondere durch § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert.