Blended Learning für Betriebsräte: Effiziente und flexible Weiterbildung in der digitalen Ära

Blended Learning für Betriebsräte: Effiziente und flexible Weiterbildung in der digitalen Ära

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Die Arbeits­welt unter­liegt einem ste­ti­gen Wan­del, der von wach­sen­der Kom­ple­xi­tät und rasan­ten tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lun­gen geprägt ist. Für Betriebs­rä­te bedeu­tet dies eine kon­ti­nu­ier­li­che Not­wen­dig­keit zur Wei­ter­bil­dung, um den Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gerecht zu wer­den und ihre Auf­ga­ben effek­tiv wahr­neh­men zu kön­nen. In die­sem Kon­text gewin­nen fle­xi­ble Lern­for­ma­te wie Blen­ded Lear­ning und hybri­de Model­le zuneh­mend an Bedeu­tung, da sie eine zeit­ge­mä­ße und effi­zi­en­te Qua­li­fi­zie­rung ermög­li­chen.

Hybride und Blended Learning: Konzepte und Chancen

Blen­ded Lear­ning, oft auch als „inte­grier­tes Ler­nen“ oder „hybri­des Ler­nen“ bezeich­net, stellt ein didak­ti­sches Kon­zept dar, das die Stär­ken von E‑Learning und Prä­senz-Lern­ein­hei­ten mit­ein­an­der ver­bin­det. Es schafft eine viel­fäl­ti­ge Lern­um­ge­bung, indem es digi­ta­le und klas­si­sche Lern­for­ma­te mischt, um die Moti­va­ti­on zu för­dern und einen nach­hal­ti­gen Wis­sens­trans­fer zu gewähr­leis­ten. Hybri­de Lern­for­ma­te gehen einen Schritt wei­ter, indem sie eine fle­xi­ble Teil­nah­me ermög­li­chen, die sowohl Prä­senz- als auch Online-Teil­neh­mer berück­sich­tigt und sich beson­ders für gro­ße, standort­über­grei­fen­de Betriebs­rä­te eig­net. Ziel ist es, die Fle­xi­bi­li­tät des Online-Ler­nens mit der wich­ti­gen sozia­len Kom­po­nen­te von Prä­senz­ter­mi­nen zu ver­ei­nen.

Typi­sche Bestand­tei­le sol­cher Lern­kon­zep­te umfas­sen fle­xi­ble Selbst­lern­pha­sen, inter­ak­ti­ve Online-Work­shops und inten­si­ve Prä­senz­work­shops. Die­se inno­va­ti­ve Kom­bi­na­ti­on ermög­licht es, die Vor­tei­le bei­der Wel­ten opti­mal zu nut­zen: Die indi­vi­du­el­le Anpas­sungs­fä­hig­keit digi­ta­ler Medi­en wird ergänzt durch den direk­ten Aus­tausch und die prak­ti­schen Übun­gen, die Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen bie­ten.

Vorteile flexibler Lernformate für Betriebsräte

Die Ein­füh­rung von Blen­ded Lear­ning und hybri­den For­ma­ten für Betriebs­rats­schu­lun­gen bringt eine Rei­he signi­fi­kan­ter Vor­tei­le mit sich:

Erhöhte Flexibilität und Ortsunabhängigkeit

Betriebs­rats­mit­glie­der, die aus zwin­gen­den beruf­li­chen oder pri­va­ten Grün­den eine län­ge­re Abwe­sen­heit vom Betrieb oder Wohn­ort nicht ermög­li­chen kön­nen, pro­fi­tie­ren beson­ders von der Orts­un­ab­hän­gig­keit digi­ta­ler Ange­bo­te. Die Mög­lich­keit, von zu Hau­se oder vom Arbeits­platz aus zu ler­nen, redu­ziert den Rei­se- und Zeit­auf­wand erheb­lich. Dies kann auch die Belas­tung für den Arbeits­all­tag min­dern und zusätz­li­che Kos­ten für Anfahrt und Über­nach­tung eli­mi­nie­ren.

Effizienz und Zeitersparnis

Durch Selbst­lern­pha­sen kön­nen sich die Teil­neh­mer opti­mal auf Inhal­te vor­be­rei­ten und ihr eige­nes Lern­tem­po bestim­men. Dies ermög­licht eine fokus­sier­te Erar­bei­tung rele­van­ter The­men und stei­gert die Effi­zi­enz der Wei­ter­bil­dung. Digi­ta­le For­ma­te, wie Live-Web­i­na­re, sind zudem dar­auf aus­ge­legt, Wis­sen orts­fle­xi­bel und ohne Rei­sen zu ver­mit­teln, was eine erheb­li­che Zeit­er­spar­nis mit sich bringt.

Nachhaltiges Lernen und Wissenstransfer

Blen­ded Lear­ning Kon­zep­te sind dar­auf aus­ge­legt, nach­hal­ti­ge Lear­ning Expe­ri­en­ces zu för­dern und den Lern­erfolg zu stei­gern. Sie tra­gen dazu bei, betrieb­li­che Wei­ter­bil­dung pro­duk­tiv und zukunfts­fä­hig zu gestal­ten. Die Teil­nah­me an sol­chen For­ma­ten, bei­spiels­wei­se im Rah­men von For­schungs­pro­jek­ten der Hans-Böck­ler-Stif­tung, ermög­licht es Betriebs­rä­ten sogar, aktiv zur Gestal­tung der Zukunft der Wei­ter­bil­dung bei­zu­tra­gen.

Individuelle Lernfortschritte und interaktiver Austausch

E‑Learning als Ober­be­griff für elek­tro­ni­sches Ler­nen erlaubt es den Ler­nen­den, Lern­stoff, Ort, Dau­er und Zei­ten des Ler­nens selbst zu bestim­men. Dies unter­stützt indi­vi­du­el­le Lern­fort­schrit­te. Trotz der digi­ta­len Kom­po­nen­te bleibt der inter­ak­ti­ve Aus­tausch ein zen­tra­ler Bestand­teil. Online-Work­shops bie­ten wöchent­li­che Live-Ses­si­ons mit erfah­re­nen Refe­ren­ten und Raum für Fra­gen und Dis­kus­sio­nen. Brea­kout Rooms ermög­li­chen geziel­te Grup­pen­ar­bei­ten und för­dern den Aus­tausch unter den Teil­neh­mern. Der gegen­sei­ti­ge Aus­tausch von Erfah­run­gen und Best Prac­ti­ces unter Kol­le­gen ist ein wesent­li­cher Vor­teil, der die Lern­qua­li­tät maß­geb­lich stei­gert.

Rechtlicher Rahmen und Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten unter­liegt kla­ren recht­li­chen Bestim­mun­gen, die auch bei digi­ta­len und hybri­den For­ma­ten zu beach­ten sind.

Schulungsanspruch und Kostenübernahme

Der Arbeit­ge­ber ist nach § 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG ver­pflich­tet, die Schu­lungs­kos­ten für erfor­der­li­che E‑Lear­ning-Ange­bo­te zu tra­gen. Hier­bei gel­ten die glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie bei Prä­senz­se­mi­na­ren: Die Maß­nah­me muss erfor­der­lich und ver­hält­nis­mä­ßig sein. Da bei E‑Learning oft kei­ne Rei­se- und Hotel­kos­ten anfal­len, wird der Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz in der Regel gewahrt. Für die Teil­nah­me an E‑Lear­ning-Ange­bo­ten außer­halb der regu­lä­ren Arbeits­zeit besteht zudem ein Anspruch auf Frei­zeit­aus­gleich gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG.

Wahl der Seminarform und Beurteilungsspielraum

Dem Betriebs­rat steht bei der Wahl der Semi­nar­form ein gewis­ser Beur­tei­lungs­spiel­raum zu, der Inhalt, Dau­er und Teil­neh­mer­zahl umfasst. Obwohl digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Lern­for­ma­te zuneh­mend Stan­dard wer­den, gibt es The­men, die in klas­si­schen Prä­senz­se­mi­na­ren effek­ti­ver ver­mit­telt wer­den kön­nen, bei­spiels­wei­se Schu­lun­gen zum Kon­flikt­ma­nage­ment, bei denen ver­ba­le und non­ver­ba­le Fer­tig­kei­ten inten­siv trai­niert wer­den müs­sen. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in der Ver­gan­gen­heit die Erfor­der­lich­keit von Rhe­to­rik­se­mi­na­ren bestä­tigt, da Betriebs­rä­te bestimm­te rhe­to­ri­sche Fähig­kei­ten benö­ti­gen, um ihre gesetz­li­chen Auf­ga­ben sach­ge­recht zu erfül­len.

Mitbestimmungsrechte bei der Einführung digitaler Lernsysteme

Das Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats bei der Durch­füh­rung von Maß­nah­men der betrieb­li­chen Wei­ter­bil­dung nach § 98 Abs. 1 BetrVG erstreckt sich auch auf die Form der Wis­sens­ver­mitt­lung. Der Betriebs­rat hat also über die Anwen­dung der E‑Lear­ning-Metho­de für betrieb­li­che Bil­dungs­maß­nah­men mit­zu­be­stim­men. Die Ein­füh­rung von E‑Learning im Unter­neh­men erfor­dert oft eine sys­te­ma­ti­sche und gut durch­dach­te Betriebs­ver­ein­ba­rung. Ins­be­son­de­re wenn das E‑Lear­ning-Sys­tem geeig­net ist, Daten über Leis­tung und Ver­hal­ten der Arbeit­neh­mer zu erfas­sen und zu ver­ar­bei­ten, hat der Betriebs­rat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit­zu­be­stim­men. Dies ist ent­schei­dend für den Daten­schutz und die Ver­mei­dung von Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­len ohne ent­spre­chen­de Rege­lun­gen. Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, den Betriebs­rat bereits in der Pla­nungs­pha­se umfas­send und recht­zei­tig über die Ein­füh­rung von E‑Learning zu infor­mie­ren (§ 80 BetrVG).

Beschlussfassung

Eine ord­nungs­ge­mä­ße Beschluss­fas­sung des Betriebs­rats ist uner­läss­lich, damit die teil­neh­men­den Betriebs­rats­mit­glie­der Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung und Frei­stel­lung haben und der Arbeit­ge­ber zur Über­nah­me der Kos­ten ver­pflich­tet ist.

Praktische Umsetzung: Von Online-Workshops bis zu Selbstlernphasen

Die Umset­zung von Blen­ded Lear­ning und hybri­den Lern­kon­zep­ten im Kon­text von Betriebs­rats­schu­lun­gen beinhal­tet viel­fäl­ti­ge For­ma­te:

Online-Workshops und Webinare

Online-Work­shops und Web­i­na­re ermög­li­chen den direk­ten Aus­tausch mit Refe­ren­ten und ande­ren Teil­neh­mern in einem vir­tu­el­len Semi­nar­raum. Moder­ne Platt­for­men unter­stüt­zen inter­ak­ti­ve Lern­erleb­nis­se durch Funk­tio­nen wie Brea­kout Rooms für Klein­grup­pen­ar­beit. Die­se Live-Ses­si­ons ver­bin­den Theo­rie und Pra­xis und bie­ten Raum, Fra­gen zu klä­ren und Gelern­tes direkt anzu­wen­den.

Selbstlernphasen

In den Selbst­lern­pha­sen nut­zen die Teil­neh­mer moder­ne Lern­platt­for­men wie das Online­BiZ, die umfas­sen­de Mate­ria­li­en zur fle­xi­blen Erar­bei­tung des Lern­stoffs bereit­stel­len. Ergän­zend dazu wird die Bil­dung von Lern­grup­pen oder Lern-Tan­dems geför­dert, um den Aus­tausch und die gegen­sei­ti­ge Moti­va­ti­on zu unter­stüt­zen.

Digitale Tools und Plattformen

Der Ein­satz von digi­ta­len Medi­en und IT-Sys­te­men zur Ver­tei­lung und Prä­sen­ta­ti­on von Lern­ma­te­ria­li­en ist Kern des E‑Learnings. Moder­ne Lern­platt­for­men und Lear­ning-Manage­ment-Sys­te­me (LMS) sind dabei eta­bliert. Auch digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tools wie Micro­soft Teams oder Zoom spie­len eine Rol­le für digi­ta­le Betriebs­rats­ar­beit und Schu­lun­gen.

Hybride Modelle

Die Kom­bi­na­ti­on aus fle­xi­blen Selbst­lern­pha­sen, inter­ak­ti­ven Online-Work­shops und einem inten­si­ven zwei­tä­gi­gen Prä­senz­work­shop hat sich als effek­ti­ves hybri­des Modell bewährt, bei­spiels­wei­se zur Ver­mitt­lung der Grund­la­gen der Betriebs­ver­fas­sung.

Effizienz und Nachhaltigkeit in der Weiterbildung

Die fle­xi­blen Schu­lungs­mo­del­le tra­gen maß­geb­lich zu einer effi­zi­en­te­ren und nach­hal­ti­ge­ren Wei­ter­bil­dung bei:

Ressourcenschonung

Durch die Redu­zie­rung von Rei­sen und damit ver­bun­de­nen Emis­sio­nen leis­ten digi­ta­le und hybri­de For­ma­te einen Bei­trag zur Nach­hal­tig­keit und scho­nen Res­sour­cen.

Langfristiger Wissenstransfer

Blen­ded Lear­ning Kon­zep­te bie­ten gute Vor­aus­set­zun­gen, Lern­um­ge­bun­gen am Arbeits­platz pro­duk­tiv und zukunfts­fä­hig zu gestal­ten, indem sie nach­hal­ti­ge Lear­ning Expe­ri­en­ces för­dern und den Lern­erfolg stei­gern. Dies ist ent­schei­dend, um die Kom­pe­tenz­ent­wick­lung der Betriebs­rä­te lang­fris­tig zu sichern.

Anpassung an die moderne Arbeitswelt

Für Betriebs­rä­te ist es ent­schei­dend, mit der Digi­ta­li­sie­rung und den Anfor­de­run­gen der Arbeits­welt 4.0 Schritt zu hal­ten. Digi­ta­le und hybri­de Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te ermög­li­chen es, wich­ti­ge Kom­pe­ten­zen im Umgang mit neu­en Tech­no­lo­gien wie Künst­li­cher Intel­li­genz, Cloud-Com­pu­ting oder neu­en Soft­ware-Anwen­dun­gen zu erwer­ben.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Trotz der vie­len Vor­tei­le gibt es bei der Ein­füh­rung und Nut­zung digi­ta­ler Lern­for­ma­te auch Her­aus­for­de­run­gen:

Technische Ausstattung und digitale Kompetenz

Eine grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me an Online-Semi­na­ren ist eine ange­mes­se­ne tech­ni­sche Aus­stat­tung (Laptop/PC, Inter­net­ver­bin­dung, Mikro­fon). Zudem ist die För­de­rung der digi­ta­len Kom­pe­tenz der Betriebs­rats­mit­glie­der ent­schei­dend, um digi­ta­le Tools effek­tiv nut­zen zu kön­nen.

Mangelnder persönlicher Austausch

Eini­ge Stim­men beto­nen, dass der per­sön­li­che Aus­tausch und das Ler­nen von­ein­an­der in Prä­senz­se­mi­na­ren, ins­be­son­de­re bei kom­ple­xen The­men, effek­ti­ver sein kön­nen als in Online-Schu­lun­gen. Hybri­de For­ma­te ver­su­chen, die­se Lücke durch inte­grier­te Prä­senz­pha­sen zu schlie­ßen und so das Bes­te aus bei­den Wel­ten zu ver­ei­nen.

Rechtliche und organisatorische Anpassungen

Die digi­ta­le Betriebs­rats­ar­beit steckt in Tei­len noch in den Kin­der­schu­hen, da recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen wie das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz noch nicht voll­stän­dig an die digi­ta­len Mög­lich­kei­ten ange­passt sind, bei­spiels­wei­se bei digi­ta­len Wah­len. Die Geschäfts­ord­nung des Betriebs­rats muss bei der Ein­füh­rung digi­ta­ler oder hybri­der Sit­zun­gen ent­spre­chend ange­passt wer­den, um recht­li­che Sicher­heit zu gewähr­leis­ten.

Fazit

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on hat die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten grund­le­gend ver­än­dert. Blen­ded Lear­ning und hybri­de Lern­for­ma­te bie­ten eine fle­xi­ble, effi­zi­en­te und nach­hal­ti­ge Lösung, um den kon­ti­nu­ier­lich stei­gen­den Anfor­de­run­gen an die Kom­pe­tenz­ent­wick­lung der Betriebs­rä­te gerecht zu wer­den. Sie ermög­li­chen es, Wis­sen orts- und zeit­un­ab­hän­gig zu erwer­ben, Kos­ten zu spa­ren und indi­vi­du­el­le Lern­we­ge zu gestal­ten. Gleich­zei­tig ist es ent­schei­dend, die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen der Mit­be­stim­mung zu beach­ten und durch­dach­te Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zu schlie­ßen, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf den Daten­schutz. Indem die Vor­tei­le des digi­ta­len Ler­nens mit der Rele­vanz des per­sön­li­chen Aus­tauschs in Prä­senz­pha­sen kom­bi­niert wer­den, kann eine zukunfts­fä­hi­ge und effek­ti­ve Wei­ter­bil­dung sicher­ge­stellt wer­den, die den Betriebs­rat opti­mal auf sei­ne wich­ti­ge Rol­le in der moder­nen Arbeits­welt vor­be­rei­tet.

Weiterführende Quellen

https://vinya.io/blog/e‑learning/blended-learning-konzepte-in-unternehmen/

https://jobkomm.de/praesenz-online-oder-hybrid-welche-seminarform-passt-am-besten-fuer-betriebsraete/

https://kliemt.blog/2024/03/11/webinar-oder-praesenzschulung-freie-wahl-fuer-den-betriebsrat/

https://kliemt.blog/2016/06/01/weiterbildung‑4–0‑betriebsratsrechte-beim-einsatz-von-e-learning/

https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-008525/p_wsi_studies_33_2023.pdf